Jeder Anlagebesitzer ist gemäss schweizerischer Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet, elektrische Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später periodisch überprüfen zu lassen. Durch diese Kontrollen können folgeschwere Personen- und Sachschäden verhindert werden. Schäden können sein; Kurzschluss, Stromschlag, Brand uvm.
Eine Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan – wie z.B. die Elko AG – durchgeführt werden. Die Eigentümer erhalten zur periodischen Kontrolle jeweils eine Aufforderung des Netzbetreibers. Die Elko AG übernimmt die Kontrolle, organisiert allfällige Mängelbehebung, erstellt einen Sicherheitsnachweis (SINA) und meldet mit dem SINA beim Netzbetreiber die Anlage als mängelfrei an.
Wohnungsbauten | 20 Jahre |
Gewerbe, Büro, Banken, Kirchen, Museen, Zivilschutzanlagen und Landwirtschaft | 10 Jahre |
Hotels, Pensionen und Restaurants, Schulhäuser Autowerkstätte, Kläranlagen, Kinos |
5 Jahre |
Baustelleninstallationen, Märkte, medizinische Räume |
1 Jahr |
Neu erstellte Elektroinstallationen - bei Neu- und Umbauten - benötigen eine Abnahmekontrolle.
ELKO AG
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