Periodische Kontrollen

Jeder Anlagebesitzer ist gemäss schweizerischer Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet, elektrische Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später periodisch überprüfen zu lassen. Durch diese Kontrollen können folgeschwere Personen- und Sachschäden verhindert werden. Schäden können sein; Kurzschluss, Stromschlag, Brand uvm.

 

 

Eine Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan – wie z.B. die Elko AG – durchgeführt werden. Die Eigentümer erhalten zur periodischen Kontrolle jeweils eine Aufforderung des Netzbetreibers. Die Elko AG übernimmt die Kontrolle, organisiert allfällige Mängelbehebung, erstellt einen Sicherheitsnachweis (SINA) und meldet mit dem SINA beim Netzbetreiber die Anlage als mängelfrei an.

 

Wohnungsbauten  20 Jahre
Gewerbe, Büro, Banken, Kirchen, Museen, Zivilschutzanlagen und Landwirtschaft  10 Jahre

Hotels, Pensionen und Restaurants, Schulhäuser

Autowerkstätte, Kläranlagen, Kinos

  5 Jahre

Baustelleninstallationen, Märkte, medizinische Räume

  1 Jahr

Neu erstellte Elektroinstallationen - bei Neu- und Umbauten - benötigen eine Abnahmekontrolle.